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   BGH, 31.01.2024 - II ZR 168/22   

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https://dejure.org/2024,4130
BGH, 31.01.2024 - II ZR 168/22 (https://dejure.org/2024,4130)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2024 - II ZR 168/22 (https://dejure.org/2024,4130)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2024 - II ZR 168/22 (https://dejure.org/2024,4130)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Streitwerts für eine Klage gerichtet auf Auflösung einer OHG mit dem Wert der Gesellschaftsanteile der Gesellschafter

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 305/14

    Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Gegenstandswerts; Frist für

    Auszug aus BGH, 31.01.2024 - II ZR 168/22
    Die Gegenvorstellung der Beklagten vom 18. Oktober 2023 gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss vom 19. September 2023, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten zurückgewiesen wurde, ist zulässig, da sie innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - XI ZR 305/14, NJW 2017, 739 Rn. 1; Beschluss vom 14. Juli 2020 - II ZR 420/17, ZInsO 2020, 2018 Rn. 4).
  • BGH, 12.07.2022 - II ZR 97/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung des Beschwerdewerts für die Anfechtung eines

    Auszug aus BGH, 31.01.2024 - II ZR 168/22
    Bei der Ausschließung eines Gesellschafters richtet sich der Streitwert nach dem wirtschaftlichen Wert des vom Ausschluss betroffenen Gesellschaftsanteils (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - II ZR 262/18, ZInsO 2020, 440 Rn. 4 mwN; Beschluss vom 12. Juli 2022 - II ZR 97/21, NZG 2022, 1503 Rn. 4).
  • BGH, 12.11.2019 - II ZR 262/18

    Erreichen der Mindestbeschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde; Bestimmung des

    Auszug aus BGH, 31.01.2024 - II ZR 168/22
    Bei der Ausschließung eines Gesellschafters richtet sich der Streitwert nach dem wirtschaftlichen Wert des vom Ausschluss betroffenen Gesellschaftsanteils (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - II ZR 262/18, ZInsO 2020, 440 Rn. 4 mwN; Beschluss vom 12. Juli 2022 - II ZR 97/21, NZG 2022, 1503 Rn. 4).
  • BGH, 14.07.2020 - II ZR 420/17

    Änderung des für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren festgesetzten Streitwerts

    Auszug aus BGH, 31.01.2024 - II ZR 168/22
    Die Gegenvorstellung der Beklagten vom 18. Oktober 2023 gegen die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss vom 19. September 2023, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten zurückgewiesen wurde, ist zulässig, da sie innerhalb der analog geltenden sechsmonatigen Frist von § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG eingelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - XI ZR 305/14, NJW 2017, 739 Rn. 1; Beschluss vom 14. Juli 2020 - II ZR 420/17, ZInsO 2020, 2018 Rn. 4).
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